Das Grundstück ist als Urban – PA U1 – Einfamilienhaus 1 ausgewiesen und für die Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus vorgesehen. Es verfügt über eine Fläche von 970 m²
Die zulässige Überbauung beträgt 30 %, entsprechend einer maximalen Grundfläche von 291 m². Die maximal zulässige oberirdische Bruttogeschossfläche beträgt 388 m², zusätzlich können bis zu 320,1 m² im Untergeschoss realisiert werden. Zulässig sind zwei oberirdische Geschosse sowie ein Untergeschoss.
Die einzuhaltenden Grenzabstände betragen 4 m zur Straße sowie 3 m zu den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen. Darüber hinaus sind mindestens 40 % der unbebauten Grundstücksfläche als Grünfläche zu erhalten. Insgesamt bieten die planungsrechtlichen Vorgaben gute Voraussetzungen für die Errichtung eines großzügigen Einfamilienhauses.
Eine Baugenehmigung kann beantragt werden.





















